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​Erst- bzw. Statusinformation

Gemäß § 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung / Gemäß § 12 der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung


Seit über vielen Jahren sind wir erfolgreich tätig. Unser Leistungsspektrum umfasst die klassische Versicherungsmaklertätigkeit der Risikoanalyse und Risikoabsicherung durch unternehmensspezifische Lösungen.

Wir bieten unseren Kunden eine dauerhafte Partnerschaft, die für Seriosität, Kompetenz und Erfahrung steht.

Warum auch Sie einen Versicherungsmakler einschalten sollten!

Der Versicherungsmakler arbeitet unabhängig von den Versicherungsunternehmen, ist weisungs-ungebunden und vertraglich nur seinem Kunden verpflichtet – der Bundesgerichtshof hat ihn deshalb als „treuhänderischen Sachwalter der Versicherungsnehmer“ bezeichnet. Der Versicherungsmakler gewährleistet eine optimale Beratung und Betreuung seiner Kunden auf der Grundlage eines umfangreichen Produktsortiments von verschiedenen Versicherern. Bei erfolgreicher Vermittlung erhält der Versicherungsmakler vom Versicherer eine Courtage.

Welche Vorteile bieten wir Ihnen?

Im Gegensatz zu üblichen Agenturen sind wir als Makler an keine Versicherung gebunden – also völlig unabhängig und in der Lage, voll die Interessen unserer Kunden zu vertreten.


Unsere Leistungen:

  • Erfassung der bestehenden Versicherungen

  • Überprüfung des vorhandenen Versicherungsschutzes

  • Abbau unnötiger Versicherungen

  • Kontrolle abgeschlossener Verträge auf günstigere Prämien

  • Schließung von Deckungslücken zu vorteilhaften Konditionen

  • Bearbeitung von Schadenfällen

  • Schriftwechsel und Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften durch uns


Unsere Service-Leistungen sind für Sie kostenfrei. Unsere Arbeitskosten werden durch die Courtage gedeckt, die wir von den Gesellschaften erhalten. – Die für Sie kostenfreie Verwaltung aller Versicherungen garantiert Vorteile auf der ganzen Linie:
 

  • Ersparnisse an Kosten – durch günstigere Prämien

  • Ersparnisse an Arbeiten – durch unsere Verwaltung

  • Vorteile bei Schadenregulierung – durch unsere Hilfe

Versicherungsmakler = Vertrauensperson des Versicherungsnehmers!

Schultz+Partner
Versicherungsmakler KG
Am Helweg 2
31655 Stadthagen


Geschäftsführender Gesellschafter: Norbert Kunze

Telefon: (0 57 21) 97 81-0
Homepage: www.schultz-partner.de
E-Mail: geschaeftsleitung@schultz-partner.de ¹


Handelsregister: Amtsgericht Stadthagen
Registernummer: HRA 1602

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach §34f Abs. 1 S. 1 GewO


¹ Wenn Sie uns eine E-Mail zusenden, wird Ihre E-Mail-Adresse von uns, bis zum jederzeit möglichen Widerruf durch Sie, elektronisch gespeichert. Nähere Informationen können Sie unserer Datenschutzerklärung sowie unserem Impressum mit den gesetzlichen Pflichtmitteilungen entnehmen.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis §34d Abs. 1 GewO

Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34 d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
Eingesehen werden können die berufsrechtlichen Regelungen über die vom Bundesministerium der Justiz und von juris GmbH betriebene Homepage (www.gesetze-im-internet.de).
IHK-Registernummer: D-B02R-PMBOM-69
Die erfolgte Eintragung kann im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) beauskunftet werden.


Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:

Industrie und Handelskammer Hannover
Postfach 30 29, 30030 Hannover


Nachfolgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden und wir sind bereit an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de


Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de


Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr

Ergänzende Mitteilung

Der Makler weist darauf hin, dass er ausschließlich mit Versicherungsgesellschaften auf dem nationalen Markt zusammenarbeitet, kein Internet- und kein Direktanbieter.
Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.

 

Vergütung

Dem Makler steht für die Vermittlung von Verträgen von Seiten der Versicherer die übliche Makler-courtage zu, welche bereits im Versicherungsbeitrag enthalten ist.

Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis §34f Abs. 1 S.1. GewO

Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34 f Gewerbeordnung (GewO)
Verordnung über Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
Eingesehen werden können die berufsrechtlichen Regelungen über die vom Bundesministerium der Justiz und von juris GmbH betriebene Homepage (www.gesetze-im-internet.de).
IHK-Registernummer: D-F-133-LJWL-35
Die erfolgte Eintragung kann im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) beauskunftet werden.


Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:

Industrie und Handelskammer Hannover
Postfach 30 29, 30030 Hannover

Nachfolgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden und wir sind bereit an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de


Europäische Kommission
Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
http://ec.europa.eu/consumers/odr


Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Bera-tungsleistungen angeboten werden:
Vermittelt und beraten wird zu Fin
anzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater nach § 34f GewO zulässig ist.


Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und -vermittlung:
Die Vergütung im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) oder in Kombination erfolgen. Abhängig ist die Vergütung von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Wenn eine weitere Vergütung durch den Produktgeber erfolgt, wird dies offengelegt.

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